Hebammen dürfen eigenständig und eigenverantwortlich Vorsorgeuntersuchungen durchführen.
Sie können sich für eine ausschließliche „Hebammenvorsorge“ entscheiden oder Sie wählen ein duales System, in dem die Untersuchungen abwechselnd bei Ihrer Gynäkologin/ Ihrem Gynäkologen und mit Ihrer Hebamme stattfinden.
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